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Überall in Deutschland entstehen Moscheen. Die islamischen Moscheen sind keine mit christlichen Kirchen vergleichbare Bauwerke. Sie sind Gebets- und Gemeindehäuser, Schulen, Beratungszentrum und dienen dem Islam zur Inszenierung seines Herrschaftsanspruch.
Verstärkt versuchen die muslimischen Gemeinden auch Baugenehmigungen für Minarette zu erhalten. Dieser Wunsch fällt in unserem Weichei-Land oft auf fruchtbaren Boden und so ist es nicht weit, bis der Ruf des Muezzin (Schahada, Adhan) über deutschen Dächern erschallt.
Aufgrund einer Missinterpretation des Grundgesetzes und in Verkennung der Inhalte des Islam soll der Muezzinruf angeblich von der Religionsfreiheit gedeckt sein. Eine Einschränkung sei nur über das Bundesimmissionsschutzgesetz möglich, das die Phonzahlen des Gebetsrufs etwas einschränkt. Und so kommt es, wie es kommen muss: in etlichen deutschen Städten ruft der Muezzin täglich mehrmals elektronisch verstärkt die Moslems zum Gebet.
Der Gebetsruf (gibt es in verschiedenen Abwandlungen) in deutscher Übersetzung:
Jedes Minarett, aus dem ein Muezzin ruft, steht für einen Stützpunkt des Islam. Wo ein Minarett steht, ist der Islam nach deren Glauben angekommen und es gilt in diesem Bereich der Islam, Koran und Scharia.
Beim Adhan, also dem Ruf des Muezzin, kommt es nicht darauf an, was wir darunter verstehen oder nicht. Vielmehr zählt, was der Muezzin im Sinne des Islam verkündet.
Die Aussage "Es gibt keinen Gott außer Allah!" bedeutet, dass alle, die keine Moslems sind, als Ungläubige zu bekämpfen sind, bis hin zum Töten. Entschuldigt sind nur die, die nicht wissen, dass es den Islam gibt. Durch den Gebetsruf wissen aber alle Menschen im Hörbereich, dass der Islam da ist, und verlieren so ihren Anspruch auf Verschonung.
Schahada und Adhan sind somit nicht nur ein einfacher Ruf zum Gebet, wie dies beim christlichen Glockengeläut der Fall ist, sondern das Glaubensbekenntnis der Muslime und eine ständige Drohung gegen die Kufar (Ungläubigen).